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   BFH, 17.03.2010 - XI R 30/08   

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https://dejure.org/2010,3865
BFH, 17.03.2010 - XI R 30/08 (https://dejure.org/2010,3865)
BFH, Entscheidung vom 17.03.2010 - XI R 30/08 (https://dejure.org/2010,3865)
BFH, Entscheidung vom 17. März 2010 - XI R 30/08 (https://dejure.org/2010,3865)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Umsatzsteuer aufgrund einer unternehmerischen Tätigkeit des Schuldners nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • openjur.de

    Umsatzsteuer aufgrund einer unternehmerischen Tätigkeit des Schuldners nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 1 Abs 1 Nr 1, InsO § 35, InsO § 55 Abs 1 Nr 1
    Umsatzsteuer aufgrund einer unternehmerischen Tätigkeit des Schuldners nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • Bundesfinanzhof

    Umsatzsteuer aufgrund einer unternehmerischen Tätigkeit des Schuldners nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 Nr 1 UStG 1999, § 35 InsO, § 55 Abs 1 Nr 1 InsO
    Umsatzsteuer aufgrund einer unternehmerischen Tätigkeit des Schuldners nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 Nr 1 UStG 1999, § 35 InsO, § 55 Abs 1 Nr 1 InsO
    Umsatzsteuer aufgrund einer unternehmerischen Tätigkeit des Schuldners nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • zvi-online.de

    InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1, § 35 a.F.
    Zur Umsatzsteuer auf vom Insolvenzschuldner nach Betriebsfreigabe erbrachte Leistungen

  • rewis.io

    Umsatzsteuer aufgrund einer unternehmerischen Tätigkeit des Schuldners nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • rewis.io

    Umsatzsteuer aufgrund einer unternehmerischen Tätigkeit des Schuldners nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Umsatzsteuer aufgrund einer unternehmerischen Tätigkeit des Schuldners nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • datenbank.nwb.de

    Umsatzsteuer aus der Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens keine Masseverbindlichkeit i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO; Eigene Arbeitskraft des Schuldners fällt nicht in die Insolvenzmasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Darstellung einer Masseverbindlichkeit durch die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf Grund einer gewerblichen Tätigkeit des Schuldners entstandene Umsatzsteuerschuld; Insolvenzrechtliche Definition von "Masseverbindlichkeiten"

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 2211
  • BFH/NV 2010, 2128
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.03.2003 - IX ZB 388/02

    Versagung der Restschuldbefreiung; Umfang der Auskunftspflicht über Einkünfte aus

    Auszug aus BFH, 17.03.2010 - XI R 30/08
    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dazu entschieden, dass die Einnahmen, die ein selbständig tätiger Schuldner nach der Insolvenzeröffnung erzielt, in vollem Umfang ohne einen Abzug für beruflich bedingte Ausgaben zur Insolvenzmasse gehören (Beschluss vom 20. März 2003 IX ZB 388/02, Neue Juristische Wochenschrift 2003, 2167).
  • BGH, 18.12.2008 - IX ZB 249/07

    Zeitpunkt der Geltung von Obliegenheiten des Schuldners gem. § 295

    Auszug aus BFH, 17.03.2010 - XI R 30/08
    Die eigene Arbeitskraft des Schuldners fällt nicht in die Insolvenzmasse (vgl. BGH-Beschluss vom 18. Dezember 2008 IX ZB 249/07, Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht 2009, 299, unter II.2.b aa (3) der Gründe) und kann deshalb auch nicht der Nutzung eines Massegegenstandes gleichgesetzt werden.
  • BFH, 07.04.2005 - V R 5/04

    Umsatzsteuer bei neuer gewerblicher Tätigkeit des Schuldners im

    Auszug aus BFH, 17.03.2010 - XI R 30/08
    Als Verwertung der Masse kann unter bestimmten Voraussetzungen zwar auch die ertragbringende Nutzung der zur Insolvenzmasse gehörenden Vermögensgegenstände anzusehen sein (vgl. BFH-Urteile vom 15. März 1995 I R 82/93, BFHE 177, 257; vom 7. April 2005 V R 5/04, BFHE 210, 156, BStBl II 2005, 848).
  • BFH, 21.07.2009 - VII R 49/08

    Keine Haftungsinanspruchnahme des Insolvenzverwalters über das Vermögen des

    Auszug aus BFH, 17.03.2010 - XI R 30/08
    Auch nach Auffassung des VII. Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) erfüllt die bloße Duldung einer Tätigkeit des Schuldners durch den Insolvenzverwalter nicht das Tatbestandsmerkmal des Verwaltens der Insolvenzmasse i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO (Urteil vom 21. Juli 2009 VII R 49/08, BFHE 226, 97, BStBl II 2010, 13).
  • BFH, 15.03.1995 - I R 82/93

    Zinserträge - Konkursmasse

    Auszug aus BFH, 17.03.2010 - XI R 30/08
    Als Verwertung der Masse kann unter bestimmten Voraussetzungen zwar auch die ertragbringende Nutzung der zur Insolvenzmasse gehörenden Vermögensgegenstände anzusehen sein (vgl. BFH-Urteile vom 15. März 1995 I R 82/93, BFHE 177, 257; vom 7. April 2005 V R 5/04, BFHE 210, 156, BStBl II 2005, 848).
  • FG München, 29.05.2008 - 14 K 3613/06

    Umsatzsteuer aufgrund einer neuen gewerblichen Tätigkeit nach Eröffnung des

    Auszug aus BFH, 17.03.2010 - XI R 30/08
    Das Urteil ist veröffentlicht in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1483.
  • BFH, 20.12.2012 - V R 23/11

    Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung im Insolvenzfall

    Ein danach durch den Insolvenzverwalter erklärter Verzicht erstreckt sich trotz der Beschränkung auf den Umfang der Verwaltungsbefugnis nach § 34 Abs. 3 der Abgabenordnung auf das gesamte Unternehmen und damit auch auf den Unternehmensteil, dessen Umsätze der Insolvenzschuldner nach Insolvenzeröffnung selbst zu versteuern hat (vgl. hierzu z.B. BFH-Urteile vom 7. April 2005 V R 5/04, BFHE 210, 156, BStBl II 2005, 848, und vom 17. März 2010 XI R 30/08, BFH/NV 2010, 2128), da sich sonst aus der Summe der gegenüber dem Insolvenzverwalter und der gegenüber dem Insolvenzschuldner festgesetzten Umsatzsteuer nicht die nach den Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes entstandene Jahresumsatzsteuer für das gesamte Unternehmen ergäbe.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2014 - L 2 R 65/13

    Beitragsschuld als Masseverbindlichkeit; Begriff des Verwaltens der

    Die streitbetroffene Beitragsforderung beruht auch nicht auf einer "Verwertung" der Insolvenzmasse nach Maßgabe des § 55 Abs. 1 InsO entsprechend den vom BFH im Urteil vom 17. März 2010 (- XI R 30/08 - ZIP 2010, 2211) dargelegten Auslegungsgrundsätzen: "Verwertung" bedeutet, dass aus der Insolvenzmasse ein Geldbetrag erlöst wird, der an die Gläubiger verteilt werden kann.

    Als Verwertung der Masse kann unter bestimmten Voraussetzungen zwar auch die ertragbringende Nutzung der zur Insolvenzmasse gehörenden Vermögensgegenstände anzusehen sein (BFH, Urteil vom 17. März 2010 - XI R 30/08 -, juris).

  • FG Münster, 29.03.2011 - 10 K 230/10

    Streitige Zuordnung der Einkommensteuer zur Insolvenzmasse oder zum

    Erst recht keine Masseverbindlichkeiten können mangels Verwertung der Insolvenzmasse begründet werden, wenn der Insolvenzschuldner lediglich seine Arbeitskraft einsetzt, weil die Arbeitskraft nicht Bestandteil der Insolvenzmasse wird (BFH-Urteil vom 17.03.2010 XI R 30/08, BFH/NV 2010, 2128; Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 24.02.2010 2 K 90/08, EFG 2010, 883; Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteile vom 10.11.2008 5 K 2040/08, juris und vom 10.11.2008 5 K 2143/08, juris; Bäuerle, a.a.O., Rz. 80).
  • FG Berlin-Brandenburg, 19.05.2010 - 1 K 2014/06

    Verrechnung von Steuererstattungsansprüchen mit Masseverbindlichkeiten im Fall

    Das berechtigte Interesse der Gläubiger, aus der Masse eine Befriedigung ihrer Ansprüche zu erhalten und deshalb möglichst die Entstehung von Verbindlichkeiten zu vermeiden, die das zur Verteilung zur Verfügung stehende Vermögen schmälern, hat jedoch im Rahmen der insolvenzrechtlichen Abwicklung unbedingten Vorrang (siehe hierzu Urteil des FG München vom 29.05.2008 14 K 3613/06, EFG 2008, 1484, Revision anhängig XI R 30/08).
  • FG Köln, 03.08.2017 - 15 K 1737/12
    Da die eigene Arbeitskraft des Insolvenzschuldners nicht in die Insolvenzmasse fällt, kann diese auch nicht mit der Nutzung eines Massegegenstandes (mit der denkbaren Rechtsfolge der Begründung einer Masseverbindlichkeit) gleichgesetzt werden (vgl. BFH-Urteil vom 17. März 2010 XI R 30/08, BFH/NV 2010, 2128).
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